Das Hendl im Herrgottswinkel?

In einem niederösterreichischen Gasthaus findet sich im Veranstaltungssaal noch ein schöner alter Herrgottswinkel. Im Regelfall war in einer Ecke eines christlichen Haushalts traditionell zumindest ein Kreuz vorhanden. Meist – abhängig von sozialem Status oder der „Glaubenstiefe“ der Familie – waren dort aber auch noch zusätzliche religiöse Symbole angebracht: Blümchen, Palmkätzchen, Kerzen und Heiligenbilder oder eine Marienstatue.  Die Botschaft ist klar: der „Herrgott“ , Maria oder die Heiligen schauen herab und beschützen die Anwesenden.

Doch Moment, was schaut den hier herab? Welches christliche Symbol sitzt unter dem Kreuz:  eine Ente, oder doch ein Hendl? Ist es also doch so wie im Film „Fest des Huhnes“ beschrieben?

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Wer den Film noch nicht kennt: https://www.youtube.com/watch?v=ASzG4QdriOg

 

Erste-Hilfe: auch hier gibt’s Formulare

Ein Spaziergang mit dem Hund brachte eine neue Erkenntnis. Bei einem Unfall, der lebensbedrohlich oder tödlich ist, geht nichts über die Bauleitung. Dann erst muss man schauen, wen man telefonisch oder schriftlich verständigt. Das Formular „Meldung von lebensbedrohlichen/tödlichen Unfällen“ hat man hoffentlich nicht gleich bei der Hand, sodass man vielleicht doch eher zum Telefon greift. Spannend bleibt: wer von den dreien (Rettung/Polizei/Arbeitsinspektion) zuerst am Unfallort eintrifft…

Unklar bleibt: wer ist denn SFK, NDÖ, KK, UBL, GL, BL, DL, SFK, KK, BR, CLS, VBAS? und welcher Teil des Vorstands ist das Vorstandsegment/Segmentvorstand?

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Kampf mit dem Fernseher und seiner Kindersicherung

Feiertag und der kleine Prinz ist mit der Oma unterwegs. Ein Lotto-Sechser für alle Eltern. Was liegt da näher, als sich auf die Couch zu betten und gemeinsam mit der Herzkönigin am Fernseher noch offene – nicht gesehene, aber gottseidank aufgenommene – Sendungen zu betrachten. Natürlich etwas kurzweiliges, wie Grey’s Anatomy. Doch dann passierte das Unvorhergesehene aber Unausweichliche: Der Fernseher meldete: Kindersicherung ist aktiviert, Freigabe erst ab 18 Jahren! Der Fernseher wollte darüber hinaus noch eine Pin-Eingabe. Oh Gott, was nun? Und vor allem, was tun! Da weder der Herzkönig noch die Herzkönig (beide unter Eid) jemals einen Pin eingegeben haben, waren wir ratlos: Der kleine Prinz konnte zu dieser Schandtat nicht befragt werden, er war ja mit der Oma unterwegs, und für ihn gilt einmal mehr die Unschuldsvermutung.

Was machten Herzkönigin und Herkönig: sie probierten alle erdenklichen Zahlenkombinationen: 0000, oder 9999, oder 1234? Keine der Pins passten. Dann versuchten wir andere Filme… und siehe da: Kill Bill 1 und 2 konnte man problemlos ansehen, also vermutlich freigegeben ab 12. Aber Grey’s Anatomy dagegen ist der Chuck Norris unter den Arztserien. Es half nichts, weder die Bedienungsanleitung noch Schrei- und Weinkrämpfe konnten den Fernseher dazu bewegen, Grey’s Anatomy freizugeben. Schließlich mussten Herzkönig und die Herzkönigin den ultimativen Schritt setzen und den Fernseher auf die Werkseinstellungen zurückfahren. Mit Sendersuche und allem Drum und Dran war der Fernseher just in dem Moment wieder funktionsbereit, als es an der Tür klingelte und der kleine Prinz voller Tatentrang davor stand!

PS: Der neue PIN für die Kindersicherung ist 1234

PPS: beim nächsten kindfreien Sonntag (vermutlich in einem Jahr) spulen Herzkönig und Herzkönigin unser eigenes FSK 18 Programm ab.

 

Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen

Die Chefin des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungen, Rückerstattung Ulrike Rabmer-Koller trat zurück. Sie begründete dies mit dem fehlenden Reformwillen und auch mit den uneinheitlichen Kostenübernahmen durch die verschiedenen Krankenkassen.

Dazu ein Beispiel. Für eine Mundhygiene erstattete die BVA dem Herzkönig den Betrag von 35 Euro zurück. Damit man so etwas machen kann reicht einer zahnärztlichen Assistenten eine etwa dreiwöchige Fortbildung. Die Konsultation eines Neurochirurgen war der NÖGKK ganze 7,44 Euro an Rückerstattung wert. Offentlichtlich gibt es für diesen Beruf gar keine geregelte Ausbildung – sonst würde sich dieser lächerliche Betrag nicht erklären -, es reicht vermutlich als Befähigungsnachweis, wenn Karl May unter besonderer mit besonderer Berücksichtigung des Skalpierens gelesen hat.

Folgerichtig ist Frau Rabmer-Koller zu recht zurückgetreten; ihr Nachfolger sollte dies in Erwartung keiner besseren Zustände auch tun.

 

 

Würdigung der Donauversicherung

Auf meiner Reise in Jordanien hatte ich einen kleinen Schaden, den ich bei der Versicherung über die Kreditkarte geltend gemacht habe. Aufmerksame Leser meines Blogs erinnern sich: das war am 10. August 2016. Dann passierte lange nichts. Im Februar 2017 erhielt ich ein seltsames Schreiben. Darin wurde mir in Konjunktiv-II-Form mitgeteilt, dass die Versicherung die Reinigungskosten übernehmen würde. Mit der Form „Würde“ verlässt man ja bekanntlich die Realität und begibt sich in das Reich der Träume und Wünsche.  Man wünscht sich halt etwas, das zur Zeit nicht möglich ist. Ich ging also nicht mehr davon aus, irgendein Geld zurück zu erhalten, aber nach zwei Monaten „Träumen“ und „Wünschen“ langten Anfang April 2017 auf wundersame Art und Weise 36 Euro auf meinem Konto ein.

Wenn man nach so langer Zeit – in der ich zumindest vergangene Erlebnisse schon längst vergessen habe – noch unerwartet Geld bekommt, dann hat das einen besonderen Dank verdient.

An einem Dank- und Anerkennungsschreiben an die Donauversicherung arbeite ich noch und habe es für den 20. Juli 2020 veranschlagt. Ich werde es ihr aber jetzt kundtun, dass ich ein solches Schreiben verfassen würde, damit die nächste Zeit auch für die Damen und Herren dort zu einer Zeit der Vorfreude werden wird.

das gibt es immer noch… die automatische Verlängerung von Abos

Die Herzkönigin hat zum besseren Verständnis des kleinen Prinzen ein Abo der Zeitschrift Eltern abgeschlossen. Zum Kennenlernen gab es über das Portal Presseshop.at fünf Hefte zum Preis von drei. Immer wenn es was zu sparen gibt, sind Herzkönigin und der Herzkönig nicht zu bremsen! Die Zeitschrift gefiel der Herzkönigin so gut – und der Herzkönig muss zugeben, dass er die eine oder andere Story auch gelesen hat – dass Sie die Zeitschrift dann auch gleich für einen längeren Zeitraum abonnierte. Allerdings nicht mehr über Presseshop.at, sondern direkt beim Verlag.

Es kam, wie es kommen musste, im Februar kamen zwei Zeitschriften, eine vom neuen Verlagsabo, und eine weitere vom Presseshop.at!

Die Ursachenforschung ergab, dass das Abo beim Presseshop.at einfach weiter lief. Dies ohne offensichtlichen Hinweis auf der Rechnung und ohne zusätzliche Info über ein automatische Weiterlaufen. Mit dem Hinweis, dass ein befristeter Vertrag grundsätzlich mit Zeitablauf zu enden hat, schrieb der Herzkönig mit erhobenen Hauptes an den Presseshop.at. Das juristische Wissen hatte er sich beim Verein für Konsumentenschutz erfragt. Presseshop.at schrieb auch gleich zurück:   „Probeabos sind jederzeit kündbar und enden dann mit der nächsterreichbaren Ausgabe. Nur Jahres-Geschenkabos 12 Monate für 11 enden automatisch nach einem Jahr. Wie Sie ersehen, können auf unserer homepage verschiedene Aboarten bestellt werden. Es tut uns leid, wenn Sie möglicherweise den entsprechenden Hinweis auf unserer Homepage und auf der Rechnung übersehen haben.“ Das erhobene Haupt war dann gleich wieder etwas geknickt. Presseshop.at stornierte schließlich den alten Vertrag, die Herzkönigin und somit auch der Herzkönig blieben aber auf einen Schaden von 10 Euro sitzen.

Achja: der Hinweis auf der Rechnung liest sich wie folgt: „Jederzeit-Geld-Zurück-Garantie: Wenn Sie eine Zeitschrift nicht mehr lesen wollen, zahlen wir den Betrag für nicht mehr gelieferte Hefte zurück. Email oder Anruf genügen. Bis zu diesem Zeitpunkt liefern wir weiter, ohne dass es einer weiteren Bestellung bedarf. Jahres-Geschenkabos enden automatisch.“ Da lese ich eigentlich nichts davon, dass sich das Abo automatisch weiterverlängert, aber gut.

Eine juristische Auseinandersetzung zahlt sich ob des geringen Streitwerts nicht aus, auch gibt es scheinbar unterschiedliche Adressen dieser Firma: Auf der Rechnung ist unter Presseshop.at ein Postfach 4 in 6961 Wolfurt angegeben; in der E-Mail antwortete das – nein es hieß dort  „Ihr“ – Presseshop.at-Team als „Presseplus / Sondermann Dialog e.K., Inhaber: Gerhard Sondermann, Andreasstraße 31, 22301 Hamburg“. Bei soviel Verwirrtaktik bleibt zu hoffen, dass sich die Firma selbst noch auskennt, der Herzkönig tut es nämlich nicht mehr.

Helen of Troy: Herzkönig trifft auf Helena!?

Was hat der Herzkönig mit der schönen Helena zu tun? Immerhin wurde diese schöne Griechin aus einem Ei gezeugt und nicht wie die Aphrodite aus… egal. Schuld war wieder einmal der kleine Prinz und in der Folge auch die Herzkönigin, dass der Herzkönig mit der Helena in Kontakt treten musste.

Von vorn: die Herzkönigin kaufte im November 2016 einen Wick-Luftbefeuchter (Sweet Dreams Ultraschall), damit es der kleine Prinz in der kalten Jahreszeit auch entsprechend feucht in seinem Schlafzimmer hat. Zwei Monate hat dieses Teil funktioniert und dann ohne Bescheid zu geben, von einem Tag auf den anderen seinen Geist aufgegeben. Also Rechnung gesucht, der Händler fühlte sich nicht zuständig und verwies uns an den Hersteller. Ich suchte im Internet und fand dass Wick zu Procter & Gamble gehörte und erreichte sogar jemand unter der Telefonnummer (natürlich eine Mehrwertnummer). Dort teilte man mir mit, dass man für den Luftbefeuchter nicht zuständig sei. Man gab mir eine eigene Wick-Nummer. Dort konnte ich wieder jemand erreichen, der mir aber auch nicht helfen konnte. Ein paar Warteschleifen später verwies man mich auf die Firma „helen of troy“ und deren Internetseite hot-europe.com. Nun war ich also bei ihr, der schönen Helena!

In einem halbstündigen Telefonat schilderte ich dem Mitarbeiter das Problem mit dem defekten Wick-Luftbefeuchter. Man versprach mir eine E-Mail zu schicken. Diese kam allerdings nicht. Ein weiteres Telefonat später erhielt ich am 19. Jänner 2017 Zugang zum Online-Reklamationstool. Man forderte eine Kopie der Rechnung und eine LOT-Nummer, die aber weder am Gerät noch sonst wo zu finden war. Anfang Februar wurde die Reklamation dann doch eingebucht und etwas später erhielt ich einen Retourschein. Ich schickte das defekte Gerät an die angegebene Adresse und es vergingen wieder zwei Wochen. Ich fragte nach, und man schrieb mir, dass ich einen Retourschein bereits bekommen habe und ich meinen Spam-Ordner durchkämmen sollte. Nochmaliges Nachwassern mit dem Hinweis, dass das Gerät schon längst nicht mehr bei mir ist….

Dann kam doch eine interessante Antwort – man beachte den Wechsel von der Ich-Form in den Plural: „Meine vorherige Nachricht können Sie ignorieren – uns ist hier leider ein Fehler unterlaufen. Bei der erstmaligen Buchung der Reklamation war das Falsche Produkt ausgewählt. ( ein identischer Luftbefeuchter für den Amerikanischen Markt) Wir haben den Fehler korrigiert und unser Service-Center schickt Ihnen ein Neugerät zu – nach erhalt können Sie den defekten WUL575 SWEETDREAMS entsorgen.“

Soll ich jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass ich den kaputten Luftbefeuchter schon zurückgeschickt habe? Und was kann ein Luftbefeuchter für den amerikanischen Markt? Ist der XXL, singt er den Jankee Doodle oder schießt er gar scharf in die Luft? Und vor allem, was hat das mit mir zu tun? Egal – immerhin wurde ich mit einem West-Produkt verwechselt! Der Fantasie sind jetzt keine Grenzen gesetzt, wie so ein Beleuchter für den russischen, chinesischen, nordkoreanischen Markt aussieht?

Jedenfalls habe ich mir die nächsten 14 Tage Urlaub genommen und die Herzkönigin zum persönlich Shoppen außer Haus geschickt, damit ich den Augenblick nicht verpasse, wenn mir die schöne Helena (persönlich) einen neuen Luftbefeuchter vorbeibringt!

Und sie kam tatsächlich: aber was hat sie denn gebracht?

  • einen Wick-Luftbefeuchter?
  • eine leere Schachtel mit heißer Luft?
  • einen Wick-Luftbefeuchter und ein Wick-Hustenzuckerl?
  • zwei Wick-Luftbefeuchter?
  • einen Reisegutschein nach Griechenland?

Wer sich an das Titelbild erinnert, hat die Antwort…

 

Der Herzkönig macht, nein er liebt seine Steuererklärung!

Ich habe in meinem Leben als Herzkönig nur noch wenig, was ich selbstbestimmt tun kann. Neben dem Blog (der aber auch vom kleinen Prinzen und natürlich von der Herzkönigin mitbestimmt ist) ist ein verbliebenes Hoheitsgebiet des Herzkönigs im selbstbestimmten Ausfüllen der persönlichen Steuererklärung verblieben. Schon gegen Jahresende ergreift mich immer wieder so ein erwartungsvolles, freudiges Gefühl und ich weiß nicht, ob ich mich da auf Weihnachten oder auf die nächste Steuererklärung freue!

Auch diesmal sind mir von der aufmerksamen Finanz allerhand Zettel – wofür ich mich nicht genug bedanken kann – mit der Post zugestellt worden. Diese Formulare habe ich dann aufmerksam gelesen, was nicht ganz so einfach war.

Neben meiner unselbstständigen Tätigkeit habe ich noch ein paar Euro in selbstständiger Form erhalten, also Einnahmen erhalten. Doch kann mir mal jemand erklären, warum in einem Formular von der Finanz einmal von „Erträgen“, dann einmal von „Gewinn“, wieder einmal von „Betriebseinnahmen“ gesprochen wird? Meinen „Erträge“ das gleiche wie „Einkünfte“? Dann heißt es auf einmal „Überschüsse“. Und, dann finden sich nicht nur „Gewinne“, sondern auch „nicht entnommene Gewinne“! Es gibt aber auch nicht einfach nur „Einkünfte“, sondern auch „positive Einkünfte“! Allerdings… „negative Einkünfte“ habe ich in dem ganzen Begriffsdurcheinander nicht gefunden, da wird dann schon von Verlusten gesprochen. Manchmal sind diese Verluste auch noch spezifiziert. Man spricht von „ausländischen“ Verlusten (da kann ich mir noch etwas vorstellen), oder von „ausgleichsfähigen“ Verlusten oder gar „verrechenbaren“ Verlusten. Wen ich meine Verluste verrechnen kann, steht allerdings nicht da. Die Herzkönigin hat schon abgelehnt, aber mit dem kleinen Prinzen bin ich noch in Verhandlungen!

In der Einkommensteuerklärung gibt es auch noch die Möglichkeit, etwas nur zu 2/3 auszuscheiden: „in Kennzahl 325 sind daher 2/3 auszuscheiden“. Wie das im echten Leben – man erinnere sich an den Blogbeitrag über den WC-Sitz – funktionieren soll, ist mir schleierhaft.

Dann bin ich noch über Früchte und Substanz gestolpert, etwas, das ich in einer Steuererklärung nie vermutet hätte. Allerdings, von Obst und Gemüse war dann auch wieder nichts zu finden:  „In den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthaltene in- und ausländische Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die keine ausländische Quellensteuer anzurechnen ist und die mit dem besonderen Steuersatz von 27,5  zu besteuern sind.“ Eine Zeile darunter findet sich der gleiche Satz, allerdings mit einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent. Falls ich in meinen Belegen noch etwas mit Obst finde, werde ich das schon eintragen, allerdings zum besonderen Steuersatz von 25 Prozent, man will ja schließlich bei der Steuererklärung auch etwas zurückbekommen!
Noch immer schlaflose Nächte habe von der sogenannten „Wartetastenregelung“. Da bekommt man vermutlich Geld zurück, wenn man lang genug nachdenkt, ob man einen Betrag X  von der Steuer absetzen soll und daher wartet, ob man diesen in die Tastatur reinklopft. Ich weiß noch nicht, ob ich mich darüber trauen soll, einen Euro für die Wartetastenregelung einzutragen. Ich tendiere eher zum Cent-Bereich – so ein Schuss kann ja nach hinten losgehen.

Dann gibt’s sogar „Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche“. Welche das sind steht nicht da, aber ich werde einmal einen Euro reinschreiben und schauen, was passiert.

Bei anderen Dingen, werde ich den Versuchseuro nicht reinschreiben, da mir nicht ganz klar ist, ob ich was davon habe: Etwa bei Passagen wie: „Dotierung einer Zuschreibungsrücklage für bisher unterlassene Zuschreibungen gemäß § 124 b Z 270 lit. A, sofern nicht bereits als passive Rechnungsabgrenzung gemäß § 906 Abs. 32 UGB berücksichtig.“ Oder: „Hinweis zur Eintragung in Kennzahl 9289: Bei einem positiven Saldo ist dieser mit einem Minus, bei einem negativen Saldo sind 45% dieses Saldos mit Plus einzutragen.“ Warum bei einem negativen Betrag nur 45 Prozent nicht einmal als negativ, sondern mit Plus zu versehen sind, würde ich wirklich gerne ergründen.

Bei all den schönen neuen Wörtern, die ich gelernt habe, habe ich nichts für mein eigentliches Problem gefunden: ich habe im letzten Jahr in meiner Karenzzeit einen Werkvertrag für ein Buchprojekt gehabt. Und laut Arbeiterkammer-Broschüre kann man da ein Arbeitszimmer absetzen. Nur habe ich die Position in den mir dankenswerterweise von der Finanz zugeschickten Unterlagen nicht finden können. Also, was macht der Herzkönig. Er ruft ehrfürchtig bei der Finanz an und erhält folgende telefonische Auskunft: Ein Arbeitszimmer könne man aus folgenden Gründen grundsätzlich nicht absetzen, weil es a) keinen eigenen Kundeneingang hätte, man b) nicht nachvollziehen kann, ob ich denn mit meinem Laptop in der Küche gesessen bin und c) ich das Ganze auf 99 Jahre rechnen müsste und ich da nur die Abschreibung angeben dürfte und da nix rauskommt.

Das war mir dann auch zu blöd. Ich habe all meine Ausgaben unter sonstige Ausgaben reingepackt. Dass mir vor lauter Ärger kein Komma- bzw. Rundungsfehler unterlaufen ist, oder sich gar bei den Ausgaben eine zusätzliche „0“ (vor dem Komma) eingeschlichen hat, ist da eigentlich ein Wunder, kann aber mit 100-prozentiger Sicherheit nicht ausgeschlossen werden!

 

Versicherer…. Haberer…?

Vor 11 Jahren habe ich – der damals propagierten Idee der privaten Pensionsvorsorge folgend  – auch eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge abgeschlossen. Die hatte zwar nur eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren, erstmals kündigen kann man diese aber – warum auch immer – erst im 11. Jahr. Aber egal, die Sache war sowieso ein Schuss ins Knie, da kommts auf so Kleinigkeiten auch nicht an.

Im jetzt möglichen Kündigungsfall stellen sich ein paar Möglichkeiten: den Betrag auszahlen lassen und die Hälfte der staatlichen Prämie sowie die KEST zurückzahlen oder in eine Pensionskasse oder in ein Versicherungsunternehmen einzahlen. Im Fall Pensionskasse bzw. Versicherung würde man die staatliche Prämie behalten können und müsste auch keine KEST nachversteuern. Und, wer versteuert denn gerne nach oder zahlt der Finanz gerne etwas zurück. Darum habe ich mir gedacht, ich frage doch nach, welche Möglichkeiten es gibt.

Die Nachfrage bei der Pensionskasse ergab: bei einem etwaigen Übertrag hätte man über den Daumen dann im Pensionsfall ein paar Euro mehr an Zusatzpension. Die Info gab’s am Telefon und meine dankende Ablehnung gleich dazu.

Die Nachfrage bei der Österreichischen Beamtenversicherung war etwas umständlicher. Am Telefon erklärte man mir, natürlich habe man etwas im Angebot, damit ich die staatliche Prämie nicht zurückzahlen müsse, aber man wolle mir das persönlich mitteilen. Ein erstes Treffen brachte aber da keine neuen Erkenntnisse; der Versicherer wollte allerhand über mein Leben und meine Sorgen wissen. Er bot aber auch gleich zusätzlich einen Versicherungsvergleich an, den ich halt – in Gottes Namen und weil gratis – auch in Anspruch nahm, weil „man könne sich ja vielleicht ein paar Euro sparen.“ Aus dem Sparen wurde beim zweiten Treffen nichts, die Angebote waren teurer als meine alten Versicherungen, aber da und dort „besser“ im Leistungsfall. Nachdem ich dankend verneint habe, wollte ich das Gespräch wieder auf die Pensionsvorsorge bringen. Uije, da musste ein dritter Termin her und oh Wunder, ich bekam dann bei diesem dritten Termin auch zwei Angebote: eine Erlebensversicherung und eine Er- und Ablebensversicherung. „Was haltens denn davon?“ war dann die Frage, auf die ich gleich die passende Antwort hatte: wie ist es denn mit dem Erhalt der staatlichen Prämie meiner alten Pensionsvorsorge. Da würde man mir noch ein Angebot legen müssen, aber dieses könne man mir schicken. Huch, doch kein Treffen mehr.

Es kam kein Angebot, allerdings ein Telefonat, dass die Österreichische Beamtenversicherung kein Produkt habe, bei dem ich fürs alte Produkt erhaltene staatliche Prämie erhalten könne. Schade jetzt, aber hätte man das nicht auch gleich sagen können?

Ob ich mich denn schon für eine Lebensversicherung entschieden habe, wollte man dann auch noch wissen. Nachdem ich schon im Angebot die Hälfte der Ausdrücke (was ist eine Dynamikklausel, ein Rentenwahlrecht, eine Bonusrente, ein Gewinnsammlungsguthaben, eine Beitragsrückgewähr, ein Sterblichkeitsrisiko?) nicht verstehe, sollte ich eigentlich die Finger davon lassen. Und dann gibt es auch noch so schöne Sätze wie: „Ihr Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrecht.“ Wie jetzt: österreichisches Recht ohne österreichisches Recht weil österreich ja international oder doch privat? Und schließlich handelt es sich bei den ganzen genannten Zahlen um „Modellrechnungen [also um] REchenmodelle, denen fiktive Annahmen zugrunde liegen.“

Als ich den Versicherer – immer noch am Telefon – gesagt habe, ich leg‘ die paar Euro doch auf ein Sparbuch, diese Form „verstehe“ ich noch halbwegs, hat er gleich gemeint, beim nächsten Treffen könnte er noch jemanden zweiten mitnehmen….

Danke, nein. Ich habe jetzt bei meiner Herzkönigin eine Erlebnisversicherung abgeschlossen, die kostet zwar das Doppelte, hat aber eine Kapitalgarantie, bis das der Tod uns scheidet!

 

okob: eine Jugendsünde?

Eine Suche in einer Internetsuchmaschine bringt manches Mal biographische Highlights aus der Vergangenheit zutage. Eine dieser Suchen hatte einen Verweis auf youtube zur Folge, in denen drei Lieder meiner ersten eigenen Band zu finden sind. Unter dem Bandnamen o.k.o.b. (deren Bedeutung nur eingeweihten Musikkennern der österreichischen Szene bekannt ist) entstand ein Projekt – oder musikalisches Ereignis – welches in besonderer Weise Tradition mit Moderne mischte. Also deftige, derbe und auch lustige G’stanzln, die in angebrachter Lautstärke mittels Schlagzeug („Bürgerleister“), Stromgitarre (ich) und Gesang („biomike“) dargebracht werden.

Die Band begann ihr Wirken 2001 auf einem Polterabend. In erster Linie wurden daher G’stanzln dargeboten, die sich auf dort anwesende Personen bezogen haben. Ausgehend von diesem personbezogenen Ansatz entwickelte sich eine Bandbreite an Themen, die in den Stücken verarbeitet werden. Ein Lied wurde beim Polterabend dem Bruder des Bräutigams gewidmet, der auf der Suche war. Das Lied in der unverdächtigen hochdeutschen Übersetzung „Eine Lücke“ entwickelte sich mit 126 Aufrufen auf Youtube zu einem Bestseller (https://www.youtube.com/watch?v=McRi7h6Zg8k). Das Lied wurde dann entpersonalisiert und der „Hit“ beim grandiosen und gleichzeitig letzten Auftritt im Gasthaus Fröschl.

Ein paar Lieder finden sich heute noch auf Youtube (Gestern und Heute: https://www.youtube.com/watch?v=qGqx9GC_6Vs, Die Heiligen: https://www.youtube.com/watch?v=OcTCnkT75W0), sonst gibt es nicht mehr viel über die Band, die einst ein großartiges Gästebuch auf der Website „okob.at.tf“ hatte. Es erinnern nur mehr ein paar Live-CDs (Auftritt im Planet Music beim Bandcontest, bei dem wir nicht Letzter wurden ;-), und einige T-Shirts mit Aussprüchen wie „Grün kacken die Hühner“ (was sich in Mundart auch reimt) an o.k.o.b.