Der Herzkönig macht, nein er liebt seine Steuererklärung!

Ich habe in meinem Leben als Herzkönig nur noch wenig, was ich selbstbestimmt tun kann. Neben dem Blog (der aber auch vom kleinen Prinzen und natürlich von der Herzkönigin mitbestimmt ist) ist ein verbliebenes Hoheitsgebiet des Herzkönigs im selbstbestimmten Ausfüllen der persönlichen Steuererklärung verblieben. Schon gegen Jahresende ergreift mich immer wieder so ein erwartungsvolles, freudiges Gefühl und ich weiß nicht, ob ich mich da auf Weihnachten oder auf die nächste Steuererklärung freue!

Auch diesmal sind mir von der aufmerksamen Finanz allerhand Zettel – wofür ich mich nicht genug bedanken kann – mit der Post zugestellt worden. Diese Formulare habe ich dann aufmerksam gelesen, was nicht ganz so einfach war.

Neben meiner unselbstständigen Tätigkeit habe ich noch ein paar Euro in selbstständiger Form erhalten, also Einnahmen erhalten. Doch kann mir mal jemand erklären, warum in einem Formular von der Finanz einmal von „Erträgen“, dann einmal von „Gewinn“, wieder einmal von „Betriebseinnahmen“ gesprochen wird? Meinen „Erträge“ das gleiche wie „Einkünfte“? Dann heißt es auf einmal „Überschüsse“. Und, dann finden sich nicht nur „Gewinne“, sondern auch „nicht entnommene Gewinne“! Es gibt aber auch nicht einfach nur „Einkünfte“, sondern auch „positive Einkünfte“! Allerdings… „negative Einkünfte“ habe ich in dem ganzen Begriffsdurcheinander nicht gefunden, da wird dann schon von Verlusten gesprochen. Manchmal sind diese Verluste auch noch spezifiziert. Man spricht von „ausländischen“ Verlusten (da kann ich mir noch etwas vorstellen), oder von „ausgleichsfähigen“ Verlusten oder gar „verrechenbaren“ Verlusten. Wen ich meine Verluste verrechnen kann, steht allerdings nicht da. Die Herzkönigin hat schon abgelehnt, aber mit dem kleinen Prinzen bin ich noch in Verhandlungen!

In der Einkommensteuerklärung gibt es auch noch die Möglichkeit, etwas nur zu 2/3 auszuscheiden: „in Kennzahl 325 sind daher 2/3 auszuscheiden“. Wie das im echten Leben – man erinnere sich an den Blogbeitrag über den WC-Sitz – funktionieren soll, ist mir schleierhaft.

Dann bin ich noch über Früchte und Substanz gestolpert, etwas, das ich in einer Steuererklärung nie vermutet hätte. Allerdings, von Obst und Gemüse war dann auch wieder nichts zu finden:  „In den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthaltene in- und ausländische Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die keine ausländische Quellensteuer anzurechnen ist und die mit dem besonderen Steuersatz von 27,5  zu besteuern sind.“ Eine Zeile darunter findet sich der gleiche Satz, allerdings mit einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent. Falls ich in meinen Belegen noch etwas mit Obst finde, werde ich das schon eintragen, allerdings zum besonderen Steuersatz von 25 Prozent, man will ja schließlich bei der Steuererklärung auch etwas zurückbekommen!
Noch immer schlaflose Nächte habe von der sogenannten „Wartetastenregelung“. Da bekommt man vermutlich Geld zurück, wenn man lang genug nachdenkt, ob man einen Betrag X  von der Steuer absetzen soll und daher wartet, ob man diesen in die Tastatur reinklopft. Ich weiß noch nicht, ob ich mich darüber trauen soll, einen Euro für die Wartetastenregelung einzutragen. Ich tendiere eher zum Cent-Bereich – so ein Schuss kann ja nach hinten losgehen.

Dann gibt’s sogar „Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche“. Welche das sind steht nicht da, aber ich werde einmal einen Euro reinschreiben und schauen, was passiert.

Bei anderen Dingen, werde ich den Versuchseuro nicht reinschreiben, da mir nicht ganz klar ist, ob ich was davon habe: Etwa bei Passagen wie: „Dotierung einer Zuschreibungsrücklage für bisher unterlassene Zuschreibungen gemäß § 124 b Z 270 lit. A, sofern nicht bereits als passive Rechnungsabgrenzung gemäß § 906 Abs. 32 UGB berücksichtig.“ Oder: „Hinweis zur Eintragung in Kennzahl 9289: Bei einem positiven Saldo ist dieser mit einem Minus, bei einem negativen Saldo sind 45% dieses Saldos mit Plus einzutragen.“ Warum bei einem negativen Betrag nur 45 Prozent nicht einmal als negativ, sondern mit Plus zu versehen sind, würde ich wirklich gerne ergründen.

Bei all den schönen neuen Wörtern, die ich gelernt habe, habe ich nichts für mein eigentliches Problem gefunden: ich habe im letzten Jahr in meiner Karenzzeit einen Werkvertrag für ein Buchprojekt gehabt. Und laut Arbeiterkammer-Broschüre kann man da ein Arbeitszimmer absetzen. Nur habe ich die Position in den mir dankenswerterweise von der Finanz zugeschickten Unterlagen nicht finden können. Also, was macht der Herzkönig. Er ruft ehrfürchtig bei der Finanz an und erhält folgende telefonische Auskunft: Ein Arbeitszimmer könne man aus folgenden Gründen grundsätzlich nicht absetzen, weil es a) keinen eigenen Kundeneingang hätte, man b) nicht nachvollziehen kann, ob ich denn mit meinem Laptop in der Küche gesessen bin und c) ich das Ganze auf 99 Jahre rechnen müsste und ich da nur die Abschreibung angeben dürfte und da nix rauskommt.

Das war mir dann auch zu blöd. Ich habe all meine Ausgaben unter sonstige Ausgaben reingepackt. Dass mir vor lauter Ärger kein Komma- bzw. Rundungsfehler unterlaufen ist, oder sich gar bei den Ausgaben eine zusätzliche „0“ (vor dem Komma) eingeschlichen hat, ist da eigentlich ein Wunder, kann aber mit 100-prozentiger Sicherheit nicht ausgeschlossen werden!

 

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