Versicherer…. Haberer…?

Vor 11 Jahren habe ich – der damals propagierten Idee der privaten Pensionsvorsorge folgend  – auch eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge abgeschlossen. Die hatte zwar nur eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren, erstmals kündigen kann man diese aber – warum auch immer – erst im 11. Jahr. Aber egal, die Sache war sowieso ein Schuss ins Knie, da kommts auf so Kleinigkeiten auch nicht an.

Im jetzt möglichen Kündigungsfall stellen sich ein paar Möglichkeiten: den Betrag auszahlen lassen und die Hälfte der staatlichen Prämie sowie die KEST zurückzahlen oder in eine Pensionskasse oder in ein Versicherungsunternehmen einzahlen. Im Fall Pensionskasse bzw. Versicherung würde man die staatliche Prämie behalten können und müsste auch keine KEST nachversteuern. Und, wer versteuert denn gerne nach oder zahlt der Finanz gerne etwas zurück. Darum habe ich mir gedacht, ich frage doch nach, welche Möglichkeiten es gibt.

Die Nachfrage bei der Pensionskasse ergab: bei einem etwaigen Übertrag hätte man über den Daumen dann im Pensionsfall ein paar Euro mehr an Zusatzpension. Die Info gab’s am Telefon und meine dankende Ablehnung gleich dazu.

Die Nachfrage bei der Österreichischen Beamtenversicherung war etwas umständlicher. Am Telefon erklärte man mir, natürlich habe man etwas im Angebot, damit ich die staatliche Prämie nicht zurückzahlen müsse, aber man wolle mir das persönlich mitteilen. Ein erstes Treffen brachte aber da keine neuen Erkenntnisse; der Versicherer wollte allerhand über mein Leben und meine Sorgen wissen. Er bot aber auch gleich zusätzlich einen Versicherungsvergleich an, den ich halt – in Gottes Namen und weil gratis – auch in Anspruch nahm, weil „man könne sich ja vielleicht ein paar Euro sparen.“ Aus dem Sparen wurde beim zweiten Treffen nichts, die Angebote waren teurer als meine alten Versicherungen, aber da und dort „besser“ im Leistungsfall. Nachdem ich dankend verneint habe, wollte ich das Gespräch wieder auf die Pensionsvorsorge bringen. Uije, da musste ein dritter Termin her und oh Wunder, ich bekam dann bei diesem dritten Termin auch zwei Angebote: eine Erlebensversicherung und eine Er- und Ablebensversicherung. „Was haltens denn davon?“ war dann die Frage, auf die ich gleich die passende Antwort hatte: wie ist es denn mit dem Erhalt der staatlichen Prämie meiner alten Pensionsvorsorge. Da würde man mir noch ein Angebot legen müssen, aber dieses könne man mir schicken. Huch, doch kein Treffen mehr.

Es kam kein Angebot, allerdings ein Telefonat, dass die Österreichische Beamtenversicherung kein Produkt habe, bei dem ich fürs alte Produkt erhaltene staatliche Prämie erhalten könne. Schade jetzt, aber hätte man das nicht auch gleich sagen können?

Ob ich mich denn schon für eine Lebensversicherung entschieden habe, wollte man dann auch noch wissen. Nachdem ich schon im Angebot die Hälfte der Ausdrücke (was ist eine Dynamikklausel, ein Rentenwahlrecht, eine Bonusrente, ein Gewinnsammlungsguthaben, eine Beitragsrückgewähr, ein Sterblichkeitsrisiko?) nicht verstehe, sollte ich eigentlich die Finger davon lassen. Und dann gibt es auch noch so schöne Sätze wie: „Ihr Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrecht.“ Wie jetzt: österreichisches Recht ohne österreichisches Recht weil österreich ja international oder doch privat? Und schließlich handelt es sich bei den ganzen genannten Zahlen um „Modellrechnungen [also um] REchenmodelle, denen fiktive Annahmen zugrunde liegen.“

Als ich den Versicherer – immer noch am Telefon – gesagt habe, ich leg‘ die paar Euro doch auf ein Sparbuch, diese Form „verstehe“ ich noch halbwegs, hat er gleich gemeint, beim nächsten Treffen könnte er noch jemanden zweiten mitnehmen….

Danke, nein. Ich habe jetzt bei meiner Herzkönigin eine Erlebnisversicherung abgeschlossen, die kostet zwar das Doppelte, hat aber eine Kapitalgarantie, bis das der Tod uns scheidet!

 

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