Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen

Die Chefin des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungen, Rückerstattung Ulrike Rabmer-Koller trat zurück. Sie begründete dies mit dem fehlenden Reformwillen und auch mit den uneinheitlichen Kostenübernahmen durch die verschiedenen Krankenkassen.

Dazu ein Beispiel. Für eine Mundhygiene erstattete die BVA dem Herzkönig den Betrag von 35 Euro zurück. Damit man so etwas machen kann reicht einer zahnärztlichen Assistenten eine etwa dreiwöchige Fortbildung. Die Konsultation eines Neurochirurgen war der NÖGKK ganze 7,44 Euro an Rückerstattung wert. Offentlichtlich gibt es für diesen Beruf gar keine geregelte Ausbildung – sonst würde sich dieser lächerliche Betrag nicht erklären -, es reicht vermutlich als Befähigungsnachweis, wenn Karl May unter besonderer mit besonderer Berücksichtigung des Skalpierens gelesen hat.

Folgerichtig ist Frau Rabmer-Koller zu recht zurückgetreten; ihr Nachfolger sollte dies in Erwartung keiner besseren Zustände auch tun.

 

 

Hinterlasse einen Kommentar