Gedanken zum AGesVG

In einem Integrationspaket hat die nicht mehr koalierende Koalition noch schnell eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen: eine Integrationsverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge, eine strengere Regelungen bei der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige und das Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. Das Vollverschleierungsverbot tritt am 1. Oktober in Kraft. Zu diesem Paket hat es nur vier Stellungnahmen im parlamentarischen Verfahren gegeben, die interessanterweise nicht öffentlich zugänglich sind: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01586/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Zwar hat es der Herzkönig nicht unbedingt vor, vollmaskiert seine Bankgeschäfte zu erledigen… Er fragt sich als gefühlt integriert aber doch, ob denn dieses Verbot auch für ihn Geltung habe? Als Herzkönig ist er ja gegen jedes Gesetz… eigentlich gegen alles und jeden immun, aber nicht immer, wie gerade diese greislichen Schnupfenviren bestätigen. Aber zurück zu dem Gesetzespaket, in dem es doch im ersten Teil ausschließlich um Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse und Sprachförderung geht. Im zweiten Teil findet sich dann auch das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, in der schönen Kurzform auch liebevoll AGesVG genannt).

Im ersten Paragraphen heißt es, das Ziel sei, die Förderung von Integration. Schön und gut, heißt es, dass ich als bereits immer schon Integrierter nicht mehr weiterlesen muss und ohnehin gar nicht davon betroffen bin?

Paragraph 2 benennt aber das entsprechende Verhüllungsverbot, das offensichtlich für jeden gilt: Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Dann gibt es aber doch – wir wären ja nicht in Österreich – einige Ausnahmen: Ein Verstoß liege demnach nicht vor, wenn die Verhüllung im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen oder im Rahmen der Sportausübung erfolgt oder gesundheitliche oder berufliche Gründe hat.

Das heißt, der Herzkönig wird sich wieder sportlich betätigen und beim Joggen unter der Krone einen Schleier tragen? Wohl doch nicht, die Erläuterungen zu diesem Gesetz sprechen bei dieser sportlichen Ausnahme von einem Helm beim Motorsport. Oder soll der Herzkönig auf eine weitere Ausnahme bauen und ab Faschingsbeginn regelmäßig als verkleideter Faschingsnarr herumspazieren? Aber dann muss man noch bis zum 11.11. um 11 Uhr 11 warten. Sonst gäb’s noch eine andere gute Ausnahme: Luftverschmutzung. Das könnte man gut mit Sport kombinieren, um doppelt abgesichert zu sein. Aber Joggen am Gürtel mit Helm ist auch nicht grad stylisch. Bleibt nur auf baldigen Frost zu hoffen, damit der Herzkönig endlich seine geliebte Sturmhaube aufsetzen kann, um einmal unentdeckt durch seine Residenzstadt zu stravanzen.

Irritierendes Detail am Rande: eine Partei, die für das richtige Leben das Zeigen des Gesichts mit Gesetz fordert, macht im Wahlkampf das genaue Gegenteil und versteckt sich im vermeintlich straffreien Raum des Internets hinter Scheinwebsiten, um den politischen Gegner schlecht zu machen. Und der Mitwisser und Schuldige soll ein im Krankenstand befindlicher Mitarbeiter sein… Dieser Mitarbeiter kann ja eigentlich nur Dar Adal sein, aber dass der die CIA verlässt und sich der in die Niederungen der österreichischen Politik begibt scheint auch für den Herzkönig etwas aus der Luft gegriffen.

So, bei diesen Zuständen fröstelt es den Herzkönig derart, dass er nun gesetzeskonform die Sturmhaube aufsetzt und in sein Bett hüpft!

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