Notgedrungen musste der Herzkönig einen dringenden Schnellkauf tätigen. Das alte Handy gab seinen Geist auf, und das justament in der Vorweihnachtszeit!
Alle gebunkerten Reserven – Kabel, Displays und vor allem Akkus – waren im Laufe der Jahre aufgebraucht. Der letzten wirklich „gute“ Akku hielt manchmal eine gewisse Zeit lang, meist machte er aber nach nur ein paar Minuten schlapp. In der Not versuchte der Herzkönig, sich im Internet schlau zu machen, welche aktuellen Handymodelle am freien Markt verfügbar sind. Und quälte sich mit der Frage: welches sollte es denn nun werden? Ziemlich sicher, so dachte der Herzkönig, sollte es diesmal ein richtiges Handy – also ein Smartphone sein. Zumindest einmal wollte er mit der Zeit gehen, um auch in der Straßenbahn herumwischen zu können. Und so legte ihm die dazu konsultierte technikaffine Herzkönigin nahe, könne ein solches Handy ein jedes Kind bedienen. Selbst der kleine Prinz kannte das Smartphone seiner Mama besser als, naja besser als der Herzkönig.
Allerdings, welches Smartphone sollte es werden? Der Herzkönig fand im Wald der Angebote keinen Baum mehr! Und bei jedem Gerät fanden sich im Internet sowohl Jubelmeldungen, als auch kritische Berichte, die gelinde gesagt einer jeden Type den Schrottstatus attestierten. Schließlich erinnerte sich der Herzkönig an einen Bericht über ein Retro-Handy, das neu aufgelegt wurde, schlug blitzschnell zu und kaufte es! Innerhalb von Sekunden hätte es ja jemand anderer (ein anderer Handynotleidender) kaufen können und bei Retrohandy weiß man die produzierte Stückzahl nicht. Die kann man vermutlich an einer Hand abzählen.
Es wurde, wie das Bild unschwer erraten lässt, ein Nokia 3310. Die Farbe wurde von der Sockenfarbe des kleinen Prinzen maßgeblich mitbestimmt. Und der kleine Prinz half höchstselbst beim Paketauspacken professionell mit. Er ist – zumindest kann das der Herzkönig ohne zu zögern bestätigen – für das Auspacken der Weihnachtsgeschenke bestens gerüstet.
Nun, das Glück des Herzkönigs wurde durch ein paar lästige Kleinigkeiten getrübt. Einerseits stellte ihm das Übertragen der Kontaktdaten vor fast unüberwindbare Schwierigkeiten. Mit Hilfe der Herzkönigin und seines Adressbuches konnte er jedoch eine halbwegs passable Datenqualität wiederherstellen. Dann musste er noch eine Mini-Sim-Karte und eine Mini-SD-Karte kaufen, um überhaupt einsatzfähig zu werden. Der Kauf im Handyzubehörshop seines Vertrauens wurde zu einer vernichtenden Niederlage für den Herzkönig. Aber immerhin brachte er das gesamte Geschäft zum Lachen, als er strahlend das neu gekaufte Handy zückte und nach den fehlenden Zubehörteilen fragte.
Dann galt es noch den geliebten Klingelton zu übertragen. Für die Kenner braucht es zwar nicht näher erwähnt werden, dass es sich dabei um die Titelmelodie von Twin Peaks handelt. Für diese Melodie hat er immerhin vor Jahren zwei Euro bezahlt. Nun ließ ihn das alte Handy das Übertragen bzw. Kopieren via Bluetooth nicht zu. Die simple Begründung lautete: nicht möglich, daher darf das auch nicht sein.
Das wiederum weckte den juristischen Spürsinn des Herzkönigs, immerhin hatte er ja einmal von einer Privatkopie bzw. einem Recht auf eine solche Privatkopie gehört. Also fragte er bei seinem Handyanbieter (Drei) nach, wie er denn mit einem neuen Handy zum alten Klingelton käme. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten und war einmal sicherheitshalber ablehnend: „Klingeltöne können nur auf dem Handy genutzt werden, über das der Klingelton gekauft wurde.“ Diese Antwort hielt der Herzkönig für einen gewagten Blödsinn und hakte nach, also mit dem Urheberrecht. Im diesbezüglichen Gesetz heißt es nämlich im Paragraph 42, dass „Jede natürliche Person […] von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen [darf].“ Dem Handyanbieter bot der Herzkönig kulanterweise an, die erste Antwort unter diesen dargebrachten Gesichtspunkten zu überdenken.
Es passierte – wie kann es denn anders sein – nun lange Zeit nichts. Der Herzkönig wollte schon seine hofeigenen Winkeladvokaten zu sich zitieren, er selbst hatte schon seitenweise Formulierungen im Hirn und sah sich als Retter seines Volkes. Immerhin musste doch jeder Handybesitzer diese Probleme zumindest einmal gehabt haben: da gab es doch Zeiten (MTV-Zuseher erinnert euch!) von Klingelton-Abos wie Partybiene oder Crazyfrog von Jamba!
Doch dann wurde plötzlich und unerwartet ein Anruf des Handyanbieters in die Hofkanzlei durchgestellt. Man glaube dort nicht an ein rechtliches, sondern an ein technisches Problem – das man nicht bei sich, sondern natürlich beim Herzkönig vermutet hat. Aber, so der nette Herr am Telefon, man gebe „der Umstände wegen“ eine Gutschrift von 5 Euro. Der Herzkönig glaubt zwar selber nicht an die Begründung und das Zuschieben des Problems an die Technik, aber gottseidank ist das „Glauben“ eine Sache der Geistlichkeit und hat nichts mit den Aufgaben eines weltlichen Herzkönigs zu tun.
Immerhin gilt es nun, sich im Klingelton-Kauf-Universum zurecht zu finden und den richtigen wiederzufinden und auf das neue Handy zu bekommen. Für die Zwischenzeit ein Trost: https://www.youtube.com/watch?v=i7d0Lm_31BE
Ein Kommentar zu „Mein „neues“ Handy – und wie komm ich zum „alten“ Klingelton?“