Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse und meine Herzkönigin: eine neue Liebe?

Da meine Herzkönigin im Rahmen ihrer Ausbildung gerade mal 90 Euro pro Monat verdient – oder als Aufwandsentschädigung erhält -, hat sie bei der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung eingebracht. Dann (es war Anfang Oktober) hieß es wieder einmal abwarten, denn es geschah nichts.

Am 14. November wurde der Antrag (juhu!) positiv erledigt und die Rezeptgebührenbefreiung bis 21. November – also eine Woche – gewährt. Nett war der Tipp von der NÖGKK: „Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Verlängerung….“ Interessanterweise galt die Befreiung aber rückwirkend bis 13. Oktober.

Aufgrund der kurzen Frist drängte die Zeit und schnell war ein neuer Antrag gestellt; der diesmal wesentlich schneller bearbeitet wurde. In unglaublicher Geschwindigkeit kam zwei Tage nach Ablauf der ersten Befreiung die nächste Bewilligung. Meine Herzkönigin wurde ab 22. November bis 30. November von der Rezeptgebühr befreit. Ups. hatten wir das nicht schon einmal? Zwei mal geschaut, zwei mal verglichen, zwei Mal für eine ganze Woche befreit. Wer oder was steckt da dahinter? Jemand der es besonders genau nimmt? Jemand der uns etwas zu fleiß machen will? Oder gar jemand der die Post subventioniert? Da hat er nicht mit uns gerechnet….

Da sich die Krankenkasse also beim ersten Mal etwas länger Zeit für eine Antwort gelassen hat, haben wir zwischenzeitlich die Belege für diverse Heilbehelfe und Medikamente eingereicht und um Rückerstattung ersucht. Die NÖGKK schrieb (nach mehreren Telefonaten sowohl mit der Herzkönigin als auch mit mir), dass eine Rückerstattung nicht erfolgen könne, und verwies uns an die Apotheken und Geschäfte, die meiner Frau zu Unrecht Gebühren verrechneten. Über die Firma Bständig erhielten wir folgende Auskünfte (die NÖGKK konnte uns das nicht selber sagen bzw. schreiben):

Fürs erste sagte die NÖGGK, dass meine Frau zum Zeitpunkt des 19. Oktober weder kostenanteils- noch rezeptgebührenbefreit war. Aha.

Dann sagte die NÖGGK, dass meine Frau doch rezeptgebührenbefreit sei, allerdings steht im Schreiben der Kasse nicht, dass sie von „allen Kosten befreit“ sei. Da der Satz fehlt, kann man nichts tun.

Die Firma Bständig rief uns allerdings an, dass man die Sache klären konnte und man das Geld zurück erstattet bekomme. Sehr kulant von der Firma Bständig sich in unserem Namen darum zu kümmern. Vielen Dank an dieser Stelle! Am nächsten Tag erhielt meine Frau trotzdem (ihren mittlerweile täglichen) Brief der NÖGKK, dass es keine Rückerstattung gibt. Wie jetzt… wir hatten das Geld doch einen Tag vorher bekommen?

Dann wurde der Selbstbehalt für einen Krankenhausbeitrag eingereicht. Was könnte die NÖGKK antworten, vielleicht wieder abstreiten, dass man rezeptgebührenbefreit sei? Oder sagen, dass die Rezeptgebührenbefreiung nicht für Krankenhäuser gilt, weil es nicht explizit angeführt ist?

Was schreibt die NÖGG also tatsächlich: „Der Versicherte hat gemäß Krankenanstaltengesetz des Landes, sofern keine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, einen Kostenbeitrag zu leisten“ Danke für diese Info, und weiter: „Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir im Hinblick auf die zwingenden Gesetzesvorschriften, die von Ihnen bezahlten Kosten nicht ersetzen können.“

Wenn ich schon von „zwingenden Gesetzesvorschriften“ lesen muss, dann gibt’s auch von mir einen Fünfzeiler retour: „In Beantwortung Ihres Schreibens, dass Sie den Kostenbeitrag meiner Frau für den Krankenhaus-Aufenthalt vom 30. Oktober bis 4. November 2016 nicht leisten können, da meine Frau im gegenständlichen Zeitraum nicht rezeptgebührenbefreit gewesen sei, teile ich Ihnen hiermit mit, dass Sie mit Schreiben von der NÖGKK vom 14. November 2016 sehr wohl für den Zeitraum von 13. Oktober bis 21. November 2016 rezeptgebührenbefreit war und somit auch für den Zeitraum 30. Oktober bis 4. November rezeptgebührenbefreit gewesen sein muss. Ich habe mir daher erlaubt, Ihr Schreiben einzuscannen und schicke es Ihnen anbei mit, verbunden mit der Hoffnung, dass es auch bei Ihnen aktenkundig ist.“

Der Autoreply der NÖGKK ist auch nett: „Wir haben Ihre Nachricht erhalten und werden Ihr Anliegen so rasch wie möglich behandeln. Die Bearbeitung kann eventuell – z.B. auf Grund notwendiger Recherchen – einige Tage in Anspruch nehmen. Wir ersuchen Sie daher um etwas Geduld. Sollte aus datenschutzrechtlichen Gründen eine elektronische Beantwortung rechtlich nicht zulässig sein, so übermitteln wir Ihnen die gewünschten Informationen per Post.“

Darüber muss ich auch noch einmal nachdenken, wann das Datenschutzgesetz eine Beantwortung auf elektronischen Weg untersagt, vielleicht wenn man mit einer E-Mail-Adresse wie donald.duck@gmx.net mit der Kasse kommuniziert?  Oder vielleicht ist die NÖGKK auch nur Postaktionär und weiß, dass sich die Herzkönigin wahnsinnig freut, wenn einmal etwas für sie im Briefkasten ist? Und den Herzkönig würde es auch freuen, wenn nicht immer nur Werbung in den Briefkasten kommt, mit Hinweisen auf Produkte, die niemand braucht, aber man trotzdem kauft.

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