Urlaubserinnerungen Teil 4: Lego- und Dinoland

Erst beim Zusammenbauen eines Mitbringsels aus dem Kurzurlaub nach Deutschland fiel es dem Herzkönig wieder ein. Eine Urlaubserinnerung wurde vollkommen vergessen.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Ja, die herzkönigliche Familie zog es ins Legoland. Kurz zusammengefasst: Nettes Areal, viele Spielplätze. Zwei Tage im Legoland waren ausreichend, um auch alles in Ruhe und ohne Stress besichtigen zu können. Etwas Glück kam hinzu, da an einem Samstag die Fahrgeschäfte länger offen hatten und es gegen Ende dann bei einigen Attraktionen keine (!) Wartezeit gab. Bei einem mussten sich die Kinder nicht einmal anstellen und konnten sitzenbleiben.

Was man bedenken muss: Lego kann man immer und überall kaufen; die Frühstückszeiten sind limitiert und streng eingeteilt; auch beim Abendessen muss man reservieren. Sollte man allerdings keinen Platz bekommen ist es kein Jammer, denn eine Pizza zum mitnehmen aus Zimmer, ist dort immer möglich (und auch wesentlich preiswerter als ein großes Abendmenü).

Am Rückweg ging es auch noch ins Altmühltal. Im Dinomuseum gabs T-Rex-Skelette (Rocky bzw. Little Al) sowie Fossilien zu bestaunen. Dort konnte man auch selbst Fossilien präparieren und auch Hunde wären sowohl im Museum als auch am Gelände willkommen gewesen. Den eigenen Hund konnten wir aber nicht mitnehmen, weil im Legoland Hunde überall verboten sind.

Im Altmühltal konnten wir leider nur an einem schönen Tag die dortigen Steinbrüche unsicher machen und selbst nach Fossilien suchen. Ansonsten machte der Regen größeren Grabungsunternehmungen an den dortigen Klopfplätzen einen Strich durch die Rechnung. Das Schlechtwetterprogramm umfasste einen Besuch im Römer- und Bajuwarenmuseum Kipfenberg. Dort galt es den ersten Bayern zu bewundern. Auch Entenhausen spielt in Bayern eine gewichtige Rolle, nämlich in der Entike.

Und für den Historiker interessant: 1808 wurde ein Jobinserat für einen Bürgermeister veröffentlicht: lesen, schreiben und rechnen soll er können, zu Geschäften soll er brauchbar sein, einen ordentlichen Lebenswandel soll er führen, Erfahrung und Bescheidenheit besitzen und „das Geschäft selbst nicht mit solcher Abneigung [antreten], von welcher sich auch in der Folge keine genaue Erfüllung der damit verbundenen Obliegenheiten erwarten lässt.“ (Bayerische Gemeindeordnung vom 24. September 1808, veröffentlicht im Eichstätter Intelligenzblatt)