Die herzkönigliche Amtskanzlei unterstützt das Begehren von zwei Filmschaffenden und hat das Ansuchen mitsamt der ausgedruckten Website (https://www.startnext.com/kinodoku-rueckenwind) mit heutigem Datum höchstselbst dem Herzkönig zur Durchsicht vorgelegt. Die Entscheidung wird im Amtsblatt zeitnah veröffentlicht.
